Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietzeit

  • Die tägliche Mietzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 24 Stunden ab Bestelltermin, nicht vom Abholzeitpunkt.
  • Bei genehmigter Verlängerung fallen pro angefangene Stunde 5,-€ Miete an, höchstens aber bis zum Tagessatz.
  • Stornierungen werden nur bis 8 Wochen vor Abholtermin unter Einbehaltung der Anzahlung anerkannt. Ansonsten erfolgt Vollzahlung (netto) als Schadenausgleich.
  • Der Anhänger darf vom Mieter/Vertragspartner dritten Personen nur mit schriftlichem Einverständnis des Vermieters überlassen werden.

Übernahme des Anhängers durch den Mieter

  • Unser Personal händigt Ihnen den Anhänger aus und ist verpflichtet, mit Ihnen den ordnungsgemäßen Zustand des Anhängers zu überprüfen.
  • Sollten sich bei Übergabe bereits Schäden an dem Anhänger befinden, lassen Sie sich diese auf Ihrem Mietvertrag bestätigen, damit Sie bei Rückgabe für diese Schäden nicht haften müssen. Bei Übernahme ohne einen derartigen Vorbehalt, erkennt der Mieter an, daß ihm der Anhänger ohne Mängel ausgehändigt worden ist.
  • Lassen Sie sich bei Unkenntnis die Anhängerfunktion und Beladungsmöglichkeit erklären.
  • Zurrmaterial bekommen Sie auf Verlangen vom Vermieter gegen Berechnung. Die transportierten Gegenstände müssen gegen Verrutschen gesichert werden.
  • Der Mieter hat sich vor Abfahrt von der richtigen Befestigung des Anhängers an seinem Zugfahrzeug zu überzeugen und die Beleuchtungseinrichtung zu überprüfen. Bei vorbehaltsloser Übernahme erkennt der Mieter an, dass keine Mängel vorhanden sind.

Haftung

  • Die Anhänger sind nur haftpflichtversichert und teilkaskoversichert. Dann ist der Anteil des Mieters als Aufwandentschädigung gegenüber dem Vermieter pro Schadenfall (bei Brand und Diebstahl) nur 15% des heutigen Anhängerneupreises. Eigenanteil des Mieters bei Haftpflichtschäden (Gespannhaftung) bis 1.500€, nicht reduzierbar.
  • Die transportierten Gegenstände sind vom Vermieter nicht versichert. Auch für Schäden durch Verschmutzung, Verseuchung oder Feuchtigkeit des Anhängerinnenraumes oder der Ladefläche haftet der Vermieter nicht. Der Haftungsausschluß gilt auch für Schäden am Ladegut, die durch schadhafte Teile des Anhängers hervorgerufen werden. Es sei denn, daß dem Vermieter nachzuweisen ist, daß dieser von den Beschädigungen wußte.
  • Übernimmt der Mieter das Fahrzeug mit Beschädigungen, so geht das Risiko insoweit voll auf ihn über.
  • Der Mieter haftet für die Regulierung der Schäden am Anhänger, die von ihm schuldhaft verursacht worden sind. Soweit die Art des Schadens für ein Verschulden des Mieters spricht, d.h. wenn es sich nicht um typische Abnutzungs- und Verschleißschäden handelt, hat der Mieter die Beweislast dafür, daß ihn kein Verschulden trifft.
  • Unfälle, Brand, Diebstahl sowie Sturmschäden sind unverzüglich dem Vermieter und der Polizei zu melden.
  • Für nachweisliche Mieteinnahmeverluste bis zur Wiederherstellung des Anhängers oder Nichtabgabe des KFZ-Scheines haftet der Mieter.
  • Der Vermieter ist berechtigt, diesen Schadensersatz pauschal mit täglich 60% des Tagesmietpreises (Reingewinn) geltend zu machen, wobei dem Mieter vorbehalten bleibt, zu beweisen, dass kein bzw. ein geringer Schaden enstanden ist.

Rückgabe

  • Die Verantwortung über den Anhänger oder deren Teile bleibt bis zur Übernahme durch den Vermieter beim Mieter.
  • Stellt der Mieter den Anhänger auf oder vor dem Grundstück des Vermieters außerhalb der Geschäftszeiten ab, haftet der Mieter für eventuelle Schäden bis zum Beginn der Geschäftszeit.
  • Bei Rückgabe muß der KFZ-Schein abgegeben werden.
  • Defekte an dem Anhänger, auch in technischer Hinsicht, sollten dem Vermieter mitgeteilt werden, damit ein Nachmieter einen ordnungsgemäßen Anhänger erhält.

Gerichtsstand

  • Hannover wurde von beiden Parteien als alleiniger Gerichtsstand vereinbart.

Mietstationen vermieten im Namen und für Rechnung von:

  • Anhänger-Verleih-Langenhagen
    Klaus Badusche GmbH
  • Informationen unter 0511/737373
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